Vergabe der I.V.V.
Volkssportabzeichen


1.

Die Volkssportabzeichen wurden eingeführt um zur Teilnahme an den Volkssportveranstaltungen anzuregen, und das im Rahmen des I.V.V. ( Internationaler Verband des Volkssports, Volkswandern,Volksradwandern, Volksskiwandern, Volksschwimmen ) und das im Sinne der Öffentlichen Gesundheit. Die Teilnehmer können folgende Auszeichnungen erhalten:
a) eine Teilnahmeurkunde für jede Teilnahme;
b) eine Kilometerurkunde durch nachweisung der zurückgelegten Kilometer während einer Volkssportveranstaltung.

2.

Die Abgabe der Abzeichens ist übergeordnet und verbunden mit der erfüllung der vorgesehenen Regelungen für die verschiedenen Volkssport- veranstaltungen, und die im Rahmen des I.V.V organisiert sind. Die Teilnahme obliegt keinen Sollzeiten. Nur die Veranstaltungen der Mitgliedsvereine die dem Internationalen Volkssportverband im I.V.V. angehören, werden angenommen.

3. Nur die Verbände und Vereine die dem F.I.S.P. angegliedert sind, werden im Terminkalender erwähnt, und können das I.V.V. Abzeichen auf Ihren Ausschreibungen abdrucken. Diese Kalender stehen den Teilnehmern während den Volkssportveranstal- tungen käuflich zur verfügung.
4. Die Abgabe des Abzeichens ist nicht übergeordnet durch eine Teilnahme an den Veranstaltungen während einer gewissen Zeit.
5. Die Erfüllung der vorgesehenen Regelungen für die verschiedenen Veran- staltungen wird beglaubigt durch die Vergabe eines Kontrollstempels auf die Teilnehmerkarte, die zur aushändigung des IVV Stempels in das Wertungsheft führt. Diese Wertungshefte kann man während den Veran- staltungen der Vereine käuflich erwerben.
6. Der Kontrollstempel wird nur dann ausgegeben wenn alle vorgesehen Regelungen zur Wanderung erfüllt worden sind, und das auf vorzeigen der Teilnehmerkarte welche den Namen des Teilnehmers enthalten muss, der auch identisch mit dem Wertungsheft sein muss. Die Teilnehmer haben anrecht auf den Teilnahmestempel, wenn Sie alle Kontrollstempel für die erwanderten Strecken vorweisen können. Der Teilnahmestempel kann nur einmal pro Wanderung vergeben werden, ausser es handelt sich um eine Mehrtagewanderung. Für die Kilometerwertung, werden die jeweils gewanderten Kilometer eingetragen.
7.

Das Internationale Abzeichen wird in verschiedenen Formen und verschiedenen Stufen abgegeben. Diese Wertungen sind in den Richtlinien des Kalenders aufgeführt. Für jede Stufe muss der Teilnehmer sein Wertungheft vorzeigen.
Teilnahmen:
Nach 10, 30, 50 Teilnahmen, dann nach jeden weiteren Stufe von 25 Teilnahmen bis zur Stufe von 600;
darüber, nach jeder weiteren Stufe von 50 Teilnahmen.
Kilometerwertung:
Nach jeder Stufe von 500 km. bis zur Stufe von 8000 km;
darüber nach jeder weiteren Stufe von 1000 km.
Es ist Obligatorisch bei der untersten Stufe jeder Auszeichnung anzufangen, und die jeweiligen Stufen genau einzuhalten.

8. Die vollen Wertungshefte, müssen dem zuständigen Verantwortlichen zugesendet werden, dessen Adresse im Terminkalender des jeweiligen Landes eingetragen ist.
9. Nach erhalt des Wertungsheftes, und nach Kontrolle desselben durch den Verantwortlichen, wird dann dem Teilnehmer Gratis, eine Urkunde, ein Abzeichen und ein Stoffabzeichen der gewanderten Stufe zugesendet.
10. Der Teilnehmer kann gegen ein Entgeld, eine nachbildung seines Abzeichens, in verschiedenen anderen Formen erhalten.

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